AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen des International Choir Frankfurt e.V.

Themenübersicht

1. Allgemeines
2. Vertragsabschluss, Stornierung
3. Widerrufsrecht, Rückgaberecht
4. Preise, Eigentumsvorbehalt
5. Besetzungs-/Programmänderung, Veranstaltungsverlegung/-absage
6. Einlass, Gegebenheiten vor Ort
7. Bild- und Tonaufnahmen
8. Haftung
9. Schlussbestimmungen

1. Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Teilnahme und den damit zusammenhängenden Ticketverkauf für Veranstaltungen, ausgerichtet durch den International Choir Frankfurt e. V. (im folgenden Veranstalter oder ICF genannt). Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers/Teilnehmers/Kunden haben keine Gültigkeit.
1.2. Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Regelungen vor. Mögliche Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf www.internationalchoir.de

2. Vertragsabschluss, Stornierung
2.1. Mit dem Kauf der Eintrittskarten akzeptiert der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters.
2.2. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er den sog. „Kaufen-Button“ bzw. die entsprechend § 312j Abs. 3 BGB eindeutig beschriftete Schaltfläche angeklickt hat. Erst mit Zuteilung und Übersendung der Tickets durch den ICF oder vom ICF beauftragent Dienstleister an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Vertragspartner (ICF oder Dienstleister) zustande. Hiervon abweichend kommt bei der Zahlungsart Vorkasse der Vertrag mit erfolgreicher Belastung des Zahlungskontos des Kunden mit dem vollständigen Zahlungsbetrag zustande.
2.3. Die Käufer werden gebeten, sofort nach Erhalt der Karten die Karten-Aufdrucke (Vorstellung, Preisgruppe, Datum, Uhrzeit) zu prüfen. Reklamationen sind spätestens 24 Stunden nach Kauf per E-Mail an shop@internationalchoir.de anzubringen. Spätere Reklamationen können nicht anerkannt werden.
2.4. Vorbestellte und noch nicht bezahlte Karten müssen bis 15 Minuten vor Veranstaltungsbeginn an der Abendkasse abgeholt werden, ansonsten werden sie zurück in den freien Verkauf gegeben.
2.5. Bei Verlust der Eintrittskarte kann nur dann Ersatz geleistet werden, wenn ein personenbezogener Zahlungsnachweis vom Käufer/Teilnehmer erbracht wird.

3. Widerrufsrecht, Rückgaberecht
3.1. Ein Widerrufsrecht für Käufer/Teilnehmer besteht nicht bzw. das Widerrufsrecht für Verbraucher kann vorzeitig erlöschen bei folgenden Verträgen:
Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Das heißt, soweit der International Choir Frankfurt e.V. Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung anbietet, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, besteht kein Widerrufsrecht. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung gemäß II. 1. durch den International Choir Frankfurt e.V. bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
3.2. Gekaufte Karten können generell nicht zurückgegeben werden.
3.3. Nachträgliche Änderungen einer Bestellung sowie Kartenrückgabe oder Umtausch zu Händen des ICF sind auch bei nur teilweise erfüllten Bestellungen nicht möglich (siehe auch Punkt 2.4.). Besetzungs- und Programmänderungen berechtigen nicht zur Rückgabe/zum Umtausch von Karten (siehe auch Punkt 5).

4. Preise, Eigentumsvorbehalt
4.1. Der auf den Tickets und auf der Rechnung genannte Preis ist der Endpreis und gegenüber dem Käufer/Teilnehmer verbindlich.
4.2. Der Käufer/Teilnehmer verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag innerhalb der auf der Rechnung vermerkten Zahlungsfrist zu begleichen. Der Versand der Karten erfolgt nach Zahlungseingang. Maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs. Hat der Käufer/Teilnehmer die Karten bis zum vermerkten Zahlungstermin nicht bezahlt, verfällt die Reservierung und der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und über die Karten wieder frei zu verfügen. 4.3. Alle Preise enthalten, soweit erforderlich, die fällige Umsatzsteuer.
4.4. Sofern Sonderpreise für Ermäßigungen (Studierende und Schüler:innen) gewährt werden, ist dies ebenfalls gesondert ausgewiesen. Werden keine Ermäßigungen ausgewiesen, können diese auch nicht gewährt werden. Die Ermäßigung ist unter Vorlage eines ordnungsgemäßen Nachweis zu gewähren. Der Nachweis muss vor Beginn der Veranstaltung erbracht werden. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, muss zu Beginn der Veranstaltung vom Teilnehmer die Differenz aus dem Vollpreis und dem ermäßigten Preis nachentrichtet werden, damit er zutrittsberechtigt ist.

5. Besetzungs-/Programmänderung, Veranstaltungsverlegung/-absage
Besetzungs- und Programmänderungen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag, zur Rückgabe der Karten oder zur Minderung des Kaufpreises.
5.1. Bei Absage einer Aufführung, bedingt durch höhere Gewalt, ist eine Rückzahlung der Eintrittsgelder ausgeschlossen.
5.2. Bei Absage vor Beginn der Aufführung kann vom Veranstalter wahlweise eine zeitlich definierte Ersatzvorstellung oder Rückzahlung der Eintrittsgelder angeboten werden.
5.3. Sollte eine bereits laufende Aufführung abgebrochen werden müssen (Richtwert: nach ca. 1/3 der Aufführungsdauer der laufenden Vorstellung), behält sich der Veranstalter eine zeitlich definierte Ersatzvorstellung, Rückzahlung der Eintrittsgelder bzw. Karten- oder Gutscheinersatz vor.
5.4. Aus witterungsbedingten Gründen kann sich der Veranstalter vorbehalten, den Beginn der Aufführung zeitlich zu verschieben.

6. Einlass, Gegebenheiten vor Ort
6.1. Einlass ist grundsätzlich 45 Minuten vor Beginn des Konzerts. Nach Beginn einer Aufführung besteht kein Anrecht mehr auf den in der Eintrittskarte angegebenen Sitzplatz oder Rückzahlung des Eintrittspreises. Späteinlass kann nur in einer Veranstaltungspause gewährt werden. Bei Aufführungen ohne Pause gibt es keinen Späteinlass.
6.2. Auf einigen Plätzen muss an manchen Veranstaltungsorten mit Sichtbehinderungen gerechnet werden. Dies berechtigt weder zur Minderung noch zum Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag.
6.3. Die Mitnahme von Tieren auf das Veranstaltungsgelände ist nicht gestattet.
6.4. Den Anweisungen des vom Veranstalter sowie von ihm eingesetzten Personals ist Folge zu leisten.

7. Bild- und Tonaufnahmen
7.1. Jegliche Ton-, Foto-, Film- oder Videoaufnahmen vor, während und nach der Aufführung durch die Teilnehmer – auch für den privaten Gebrauch – sind untersagt. Der Veranstalter ist berechtigt, derart hergestellte Aufnahmen an sich zu nehmen oder, soweit technisch möglich, zu löschen.
7.2. Die Teilnehmer der Veranstaltung willigen unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen der Teilnehmer, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, zu erstellen, zu vervielfältigen und ohne Absprache in allen Medien zu veröffentlichen und zu verwerten. Bei einzelnen Aufführungen werden durch dazu berechtigte Personen Bild- oder Tonaufnahmen hergestellt.

8. Haftung
8.1. Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere für Schäden an der Garderobe, sind ausgeschlossen. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es insbesondere bei Open-Air-Veranstaltungen in der Verantwortung der Teilnehmer liegt, für eine der Witterung entsprechende Kleidung zu sorgen.
8.2. Zwischen dem Veranstalter und dem Kunden wird vereinbart, dass dieser die Leistungen des Veranstalters auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.

9. Schlussbestimmungen
9.1. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
9.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist Frankfurt.