Datenschutz Konzerte


Anmeldung zu Veranstaltungen
Die am 25. Mai 2018 in Kraft tretende EU-DSGVO sieht unter anderem in Artikel 13 vor, dass der/die Verantwortliche bei der Erhebung von personenbezogenen Daten, bestimmte Informationen dem/der Betroffenen mitteilen muss.
1. Name der verantwortlichen Stelle
International Choir Frankfurt e.V. (ICF)
2. Anschrift der verantwortlichen Stelle
Freiherr-vom-Stein-Str. 8
60323 Frankfurt

3. Zweckbestimmung der Datenverarbeitung
Vorbereitung, Durchführung der Veranstaltung, Betreuung aller teilnehmenden Personengruppen, Ticketverkauf
4. Zulässigkeit der Datenverarbeitung
Rechtliche Verpflichtung (z. B. finanzielle Abwicklung), Vertrag/vertragsähnliches Verhältnis
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten offengelegt sind oder werden
Vorstand und Funktionsträger des ICF, Dienstleister zur organisatorischen Unterstützung vor/während/nach der Veranstaltung, Kommunikationsdienste (nur für Bild-/Tonaufnahmen)
7. Fristen für die Löschung der Daten
Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten gelöscht. Wenn Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie ein Jahr nach Veranstaltungsende und Erledigung aller finanziellen Transaktionen. gelöscht, sobald die unter Punkt 4 genannten Zwecke wegfallen. Nach 10 Jahren: Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Buchungsbelege gemäß § 257 HGB Absatz 4 Handelsgesetzbuch, § 147 Abgabenordnung und § 14b Umsatzsteuergesetz.
8. Datenübermittlung an ein Drittland oder eine Internationale Organisation
Es ist keine Übermittlung an ein Drittland oder eine internationale Organisation vorgesehen.
9. Rechte der Betroffenen
Um den in Art. 12 der EU-DSGVO geregelten Transparenz und Modalitäten gerecht zu werden, informiert der Verantwortliche nachfolgend über die Rechte der Betroffenen.
a) Auskunftsrecht (Art. 15)
Die betroffene Person hat das Recht von dem Verantwortlichen, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob die betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen.
b) Folgen einer Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten
Eine Nichtbereitstellung oder Widerspruch der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Käufer/Teilnehmer hat einen Ausschluss von der Veranstaltung zur Folge, da z. B. der Ticketkauf oder die Einlasskontrolle nicht erfolgen kann.
c) Berichtigung (Art. 16)
Die betroffene Person hat das Recht auf eine Berichtigung oder Vervollständigung personenbezogener Daten zu verlangen, die sie betreffen.
d) Löschung (Art. 17) – Recht auf Vergessenwerden
Siehe Punkt 7: Fristen für die Löschung der Daten
e) Widerspruchsrecht (Art. 21)
Legt die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten ein, darf der Verantwortliche diese Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
f) Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Jeder Betroffene hat das Recht, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einzulegen.